AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

… für Beratungsdienstleistungen von

happy2learn – Anita Burgsmüller
Beratung für Studienerfolg & Berufsglück
Gärtnerweg 62, 60322 Frankfurt
– nachfolgend happy2learn benannt –

Präambel
happy2learn bietet Beratung Suchenden Problemlösungen in den Bereichen Studienerfolg und Berufsglück an. Nachdem der Fokus gewählt wurde, kann die teilnehmende Person aus den angebotenen Schwerpunkten gezielt Beratungsleistungen auswählen und sich hierfür per E-Mail-Kommunikation anmelden oder erhält per E-Mail ein kundenspezifisches Beratungsangebot. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf diese Beratungsleistungen. 

1. Vertragsgegenstand und Leistungen
Für die Teilnahme sind allein die allgemeinen Geschäftsbedingungen von happy2learn maßgebend. Der Beratungsvertrag wird zwischen happy2learn und der teilnehmenden Person als Selbstzahler oder mit der buchenden Organisation geschlossen. Vereinbarungen mit Dritten sind für happy2learn nicht verbindlich. 

2. Vergütung, Fälligkeit
Der Nachweis über die erbrachte Leistung erfolgt per Rechnung als personenbezogenes / organisationsbezogenes Formular, worin Zeitrahmen und Themen der Beratungsleistung ausgewiesen sind. Das vereinbarte Honorar von happy2learn wird jeweils mit erbrachter Beratungsleistung sofort fällig. Eine Verknüpfung der Vergütung nach dem Grad eines Erfolges ist stets ausgeschlossen. 

3. Anrechnung von Zahlungen
Die teilnehmende Person / buchende Organisation muss damit rechnen, dass happy2learn Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann happy2learn Zahlungen zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. 

4. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von happy2learn auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der teilnehmenden Person zulässig. 

5. Änderungen der Leistungen
Änderungen der Leistungen sind nur einvernehmlich möglich. 

6. Leistungserbringung
happy2learn ist berechtigt, die Vorbereitung und Durchführung der Leistung ganz oder teilweise von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. 

7. Geheimhaltung und Datenschutz
happy2learn verpflichtet sich, alle Informationen der teilnehmenden Personen, die happy2learn bzw. den von happy2learn mit der Erbingung der Dienstleistungen betrauten Personen im Zusammenhang mit der Maßnahme bekannt werden und die nicht offenkundig sind (vertrauliche Informationen), vertraulich zu behandeln.

Zur Bereitstellung und Durchführung der Dienstleistungen verarbeitet und übermittelt happy2learn personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen. Der Schutz der personenbezogenen Daten der der teilnehmenden Personen ist für happy2learn von großer Bedeutung. Daher erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen, unter anderem zur Art der personenbezogenen Daten, den Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung, den Rechten betroffener Personen, den Kategorien von Empfängern und dem Zweck der Datenverarbeitung, können der Datenschutzerklärung von happy2learn unter https://www.happy2learn.de/datenschutz/ entnommen werden. 

9. Mitwirkungspflichten der teilnehmenden Person
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, happy2learn nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Sphäre alle zur vertragsgemäßen Beratungsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat sie alle zur Durchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen, Informationen oder Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

10. Haftung von happy2learn
happy2learn übernimmt die Haftung für Schäden, die der teilnehmenden Person durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sowie – unabhängig vom Grad des Verschuldens – für Körperschäden, soweit gesetzliche Bestimmungen eine Haftung zwingend vorschreiben. happy2learn haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, welche happy2learn nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. 

11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistung wesentlich erschweren oder zeitlich verzögern oder zeitweise unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene Vertragspartei, die Erfüllung ihrer vertraglichen Leistung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Ereignisse und Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Eintritt eines solchen Umstandes dem anderen Vertragsteil unverzüglich mitzuteilen. 

12. Allgemeine Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen sind nur einvernehmlich möglich. 

Auf das Vertragsverhältnis sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von happy2learn, in Frankfurt am Main, sofern die teilnehmende Person Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung gilt die gesetzliche Bestimmung.